Deutscher Jagdrechtstag 2017

Rechtsanwalt Kroder hat am Deutschen Jagdrechtstag Anfang November 2017 in Isny/Allgäu teilgenommen. Nach intensiver mehrtägiger Auseinandersetzung über zahlreiche Vorträge und Wortbeiträge haben die ca. 80 Juristen verschiedene Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber und die Landesparlamente formuliert:

a) Die Verpflichtung zur Reduzierung invasiver Tierarten ist nicht nur europarechtlich geboten, sondern wird von den deutschen Jagdausübungsberechtigten im Rahmen des § 23 Bundesjagdgesetz (BJG) und den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes als berechtigter Grund gesehen und unterstützt zwecks Reduzierung dieser Tierarten. Eine Hegepflicht nach § 1 Abs. II BJG besteht gegenüber invasiven Arten gerade nicht. Selbst der "Elterntierschutz" kann aufgehoben werden, wenn es gilt, "höherrangige Allgemeingüter" zu sichern (z.B. Schutz vor Hochwasser im Zusammenhang mit der Nutria und Aushöhlung der Deiche).

b) Der Bundesgesetzgeber möge zügig bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich der Verwendung von jagdlich verwendeter Munition erlassen, was die Bleiminimierung betrifft. Dabei ist auf eine hinreichende Tötungswirkung aus tierschützenden Gesichtspunkten zu achten.

c) Desgleichen hat sich der Deutsche Jagdrechtstag für eine bundeseinheitliche Regelung betreffend Schießübungs-Nachweise bei der Teilnahme an Bewegungsjagden ausgesprochen.

d) Weiter waren die Jagd-Juristen für eine Vereinheitlichung der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz i. V. mit einer Klarstellung, dass alle Jäger zum Schutz ihrer Gesundheit und der ihrer Hunde Schalldämpfer nutzen dürfen. (Was in Bayern zwar zulässig ist, jedoch einer gesonderten Erlaubnis bedarf.)

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