Revierübergreifende Drückjagden

Langsam wird es selbst den duldsamsten Jagdpächtern zuviel, was unter der von den Staatsforsten so hoch gelobten Organisationsform "revierübergreifende Drückjagden" getrieben wird:

Eingeübte Hundemeuten treiben das Rehwild zunächst von den Randlagen, und damit auch aus den privat verpachteten Gemeinschaftsjagdrevieren, in den tiefen Staatswald, wo sie von zahlreichen Schützen empfangen und spätestens nach dem dritten Schuss gestreckt werden.

In den vergangenen Zeiten der Überpopulation des Rehwilds mag dafür noch ein Anlass bestanden haben. Seit der Zunahme der Schwarzwildpopulation in den 80er und 90er Jahren, die bis heute andauert, werden solche Jagden aber vornehmlich dazu hergenommen, dem Rehwild den Garaus zu machen, statt die Schwarzwildpopulation in den Griff zu bekommen. Einen "Vernichtungsfeldzug der Staatsforsten" nennt der BJV-Vizepräsident Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein diese Vorgehensweise und rügt scharf das angestrebte, ethisch nicht vertretbare Ziel der Staatsforsten eines "rehreinen Waldes".

Der Druck der Staatsforsten, des Bauernverbandes und der Waldbesitzer geht dahin, sich doch an den revierübergreifenden Jagden zu beteiligen. Im Laufe der Jahre hat jedoch mancher Jagdausübungsberechtigter erkannt, dass er nicht dazu seinen Jagdpachtschilling bezahlt, um einen leblosen Wald anzustarren und dazu beizutragen, dass sich die Jagdgäste im Staatswald auf seine Kosten amüsieren. Inzwischen passiert es immer wieder, dass selbst auf Drückjagden der Staatsforsten mit einer Beteiligung von nahezu 70 Schützen nicht einmal mehr eine Handvoll Rehe erlegt werden wird, weil nichts mehr da ist.

Ein wirksames Mittel, solche Übergriffe durch jagende Hunde zu unterbinden, ist es, dem Jagdveranstalter durch Abmahnung unmissverständlich klar zu machen, dass er mit Unterlassungsklagen rechnen muss, falls bei der nächsten Drückjagd erneut fremde Hunde das eigene Revier abjagen.

Freilich ist damit noch nicht der landesweit geforderten Reduktion des Schwarzwildes genügt. Werden die Schwarzwildeinstände nicht bejagt, können die Schäden im Feld nicht abnehmen. Der einzig gangbare Weg zu gemeinsamen Aktivitäten von Privaten und Staatsforsten kann nur sein, dass die jeweilige Drückjagd einvernehmlich auf Schwarzwild beschränkt wird, d. h., dass auf einer solchen Drückjagd auch im Staatsforst kein Rehwild erlegt wird. Beispiele in der letzten Herbstsaison haben gezeigt, dass das möglich ist. Die Herren Forstbeamten werden sich wieder ihrer Fähigkeiten erinnern müssen, die sie jahrhundertelang praktiziert haben, nämlich rehreine Hunde zu führen.

Augsburg, den 23.03.2014
Thomas Kroder
Rechtsanwalt

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