| Verlängerung oder Neuverpachtung nach Ableben eines Mitpächters? |
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Während eines bestehenden Jagdpachtvertrages war ein Mitpächter eines Gemeinschaftsjagdreviers im Landkreis Erlangen verstorben. Es trat gesetzliche Erbfolge ein, wonach die Mutter des Verstorbenen und seine Schwester Miterben wurden. Nachdem die Miterbinnen selbst nicht jagdpachtfähig waren, benannten sie einen verantwortlichen Jäger. Der Jagdpachtvertrag bestand bis zu seinem Ablauf am 31.03.2010 fort.
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